Sachverständige bei einer Gewährleistungsbegehung an einem Wohnhaus

Baumängel vor Ablauf der Gewährleistungsfrist feststellen


Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist kann eine sachverständige Begehung helfen, erkennbare Baumängel und Auffälligkeiten rechtzeitig festzustellen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Gewährleistungsbegehungen für Gebäude in Hannover, der Region Hannover und Niedersachsen.

Gewährleistungsbegehung anfragen

Was ist eine Gewährleistungsbegehung?


Bei einer Gewährleistungsbegehung wird das Gebäude vor Ablauf der maßgeblichen Frist systematisch besichtigt. Sichtbare Mängel, Schäden und Auffälligkeiten werden erfasst und fachlich eingeordnet. Auch bekannte Vorschäden und bereits nachgebesserte Bereiche können berücksichtigt werden.



Die rechtliche Prüfung von Verjährungsfristen ist nicht Bestandteil der technischen Begutachtung.

Was wird bei einer Gewährleistungsbegehung geprüft?


Nach einigen Jahren Nutzung können sich Auffälligkeiten zeigen, die bei der Abnahme noch nicht sichtbar oder noch nicht erkennbar waren.

Gebäudehülle

Fassade, Sockel, sichtbare Dachbereiche und andere Außenbauteile werden auf Risse, Verformungen, Feuchtespuren und auffällige Veränderungen geprüft.

Riss in einer Fassade vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

Fenster und Türen

Anschlüsse, Fugen, Rahmen und sichtbare Bauteile werden auf Undichtigkeiten, Verformungen und andere Auffälligkeiten untersucht.

Riss oder offene Anschlussfuge zwischen Fensterrahmen und Putz.

Balkone und Terrassen

Beläge, Anschlüsse, Entwässerung und sichtbare Abdichtungsbereiche werden auf Schäden und Hinweise auf Feuchtigkeit geprüft.

Feuchtigkeitsschaden an einem Balkonanschluss

Innenräume

Wände, Decken, Böden und sichtbare Bauteilanschlüsse werden auf Risse, Verfärbungen, Ablösungen oder andere Veränderungen untersucht.

Schadhafte Fuge an einem Bodenbelag während einer Gewährleistungsbegehung

Bekannte Vorschäden

Bereits festgestellte oder nachgebesserte Mängel werden bei Bedarf erneut betrachtet. So kann geprüft werden, ob Veränderungen oder erneute Auffälligkeiten erkennbar sind.

Feuchtigkeitsschaden an einer Wand bei einer Gewährleistungsbegehung

Alterung und Verschleiß

Nicht jede Veränderung ist automatisch auf einen Baumangel zurückzuführen. Soweit technisch möglich, werden Hinweise auf Ausführungsmängel von üblicher Alterung, Nutzung und Verschleiß abgegrenzt.

Putzschaden an einer Wohnhausfassade

Typische Mängel und Auffälligkeiten


Welche Mängel nach einigen Jahren sichtbar werden, hängt von Konstruktion, Bauausführung und Nutzung des Gebäudes ab. Häufig untersucht werden folgende Schadensbilder:

Risse

Risse können an Fassaden, Innenwänden, Decken oder Bauteilanschlüssen auftreten. Lage, Verlauf und Ausprägung sind für die fachliche Bewertung entscheidend.

Feuchtigkeit

Feuchte Stellen, Verfärbungen oder Ausblühungen können auf Undichtigkeiten, mangelhafte Anschlüsse oder andere Feuchteursachen hinweisen.

Fassadenschäden

Risse, Abplatzungen, Verfärbungen oder Ablösungen können sich erst nach mehreren Witterungsperioden deutlich zeigen.

Auffällige Fenster- und Türanschlüsse

Offene Fugen, Verformungen, Zugerscheinungen oder Feuchtigkeit im Anschlussbereich können Hinweise auf technische Probleme geben.

Schäden an Balkonen und Terrassen

Risse, lose Beläge, Feuchtigkeit oder auffällige Anschlüsse können auf Probleme bei Abdichtung, Entwässerung oder Ausführung hinweisen.

Schäden an Oberflächen und Bauteilen

Ablösungen, Verformungen, beschädigte Fugen oder ungewöhnliche Veränderungen können eine genauere Untersuchung erforderlich machen.

Weitere Informationen zu Mängeln finden Sie hier.

Wann sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden?

Prüfung von Abnahmeunterlagen vor einer Gewährleistungsbegehung

Eine Gewährleistungsbegehung kann insbesondere sinnvoll sein,



  • wenn die für das Bauvorhaben maßgebliche Gewährleistungs- oder Verjährungsfrist in absehbarer Zeit endet,
  • wenn seit der Abnahme neue Risse, Feuchtigkeit oder andere Auffälligkeiten aufgetreten sind,
  • wenn während der Bauzeit bereits Mängel vorhanden waren oder Nachbesserungen durchgeführt wurden,
  • wenn Unsicherheit besteht, ob Veränderungen auf Verschleiß oder auf einen Baumangel zurückzuführen sind,
  • wenn der aktuelle Gebäudezustand fachlich dokumentiert werden soll.

Wie läuft eine Gewährleistungsbegehung ab?

1. Unterlagen und Vorgeschichte

Abnahmeprotokolle, frühere Mängellisten, Pläne, Fotos und Unterlagen zu bereits ausgeführten Nachbesserungen werden soweit erforderlich gesichtet.

2. Gebäude besichtigen

Die zugänglichen Gebäudebereiche werden systematisch auf erkennbare Mängel, Schäden und Auffälligkeiten untersucht.

3. Feststellungen bewerten

Die festgestellten Auffälligkeiten werden fachlich eingeordnet. Dabei wird auch berücksichtigt, ob weitere Untersuchungen erforderlich sein können.

4. Zustand dokumentieren

Die relevanten Feststellungen werden entsprechend dem vereinbarten Umfang schriftlich und fotografisch dokumentiert.

Dokumentation eines Baumangels bei einer Gewährleistungsbegehung

Häufige Fragen


  • Wann sollte eine Gewährleistungsbegehung durchgeführt werden?

Die Begehung sollte mit ausreichendem zeitlichem Abstand vor Ablauf der maßgeblichen Frist erfolgen. So bleibt bei auffälligen Befunden noch Zeit für weiterführende Untersuchungen und gegebenenfalls eine rechtliche Prüfung.


  • Beträgt die Gewährleistungsfrist bei einem Gebäude immer fünf Jahre?

Nein. Welche Frist gilt, hängt vom Vertrag und der jeweiligen Rechtsgrundlage ab. Bei Bauwerken beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für bestimmte Mängelansprüche nach BGB regelmäßig fünf Jahre ab Abnahme. Vertragliche Vereinbarungen, insbesondere auf Grundlage der VOB/B, können davon abweichen.


  • Werden bei der Begehung auch verdeckte Mängel erkannt?

Eine Begehung erfasst zunächst sichtbare und zugängliche Bereiche. Verdeckte Mängel können ohne konkrete Anzeichen nicht zuverlässig festgestellt werden. Ergeben sich Hinweise auf weitergehende Probleme, kann eine gezielte Untersuchung empfohlen werden.


  • Ist jede Auffälligkeit automatisch ein Baumangel?

Nein. Veränderungen können auch durch normale Alterung, Verschleiß, Nutzung oder Witterung entstehen. Die technische Begutachtung dient dazu, das Schadensbild fachlich einzuordnen. Die rechtliche Bewertung ist davon zu unterscheiden.


  • Was benötige ich für die Gewährleistungsbegehung?

Hilfreich sind insbesondere Bauvertrag, Abnahmeprotokoll, frühere Mängellisten, Unterlagen zu Nachbesserungen sowie Fotos oder Schriftverkehr zu bereits bekannten Schäden.

Gebäude vor Ablauf der Gewährleistungsfrist prüfen lassen


Die Gewährleistungsfrist Ihres Neubaus oder einer ausgeführten Baumaßnahme endet demnächst?



Ich unterstütze private Bauherren, Wohnungseigentümer, Vermieter, Unternehmen, Versicherungen und Rechtsanwälte bei der fachlichen Prüfung und Dokumentation von Gebäuden in Hannover, der Region Hannover und Niedersachsen.

Teilen Sie mir kurz mit, um welches Gebäude es sich handelt, wann die Abnahme erfolgt ist und ob bereits Mängel bekannt sind.

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