
Architektenhonorar bei Bauzeitverlängerung und zusätzlichem Aufwand
Bauzeit verlängert – Architektenhonorar strittig?
Verzögert sich ein Bauvorhaben erheblich, entsteht für Architekten häufig zusätzlicher Aufwand. Zusätzliche Besprechungen, wiederholte Ausschreibungen, verlängerte Bauüberwachung oder Änderungen im Projektablauf können zu Nachtragsforderungen führen.
Ob und in welcher Höhe hierfür ein zusätzliches Honorar verlangt werden kann, lässt sich jedoch nicht allein aus der verlängerten Bauzeit ableiten.
Als Sachverständige für Architektenhonorare prüfe ich
Honoraransprüche,
Nachtragsforderungen und
Architektenrechnungen fachlich und nachvollziehbar. Für Bauherren, Architekten, Rechtsanwälte und Gerichte in Hannover, der Region Hannover, Lehrte und Niedersachsen.
Bauzeitverlängerung bedeutet nicht automatisch zusätzliches Honorar
Eine ursprünglich vorgesehene Bauzeit kann sich aus unterschiedlichen Gründen verlängern: Verzögerungen bei ausführenden Unternehmen, Planungsänderungen, zusätzliche Leistungen, Entscheidungen des Bauherrn oder Störungen im Bauablauf.
Die HOAI enthält keine eigenständige Vergütungsregelung für eine bloße Verlängerung der Bauzeit. Für die Honorarbewertung ist entscheidend, welche Leistungen tatsächlich zusätzlich erforderlich waren und auf welcher vertraglichen Grundlage eine zusätzliche Vergütung verlangt wird. Deshalb sind insbesondere die vertraglichen Vereinbarungen und der konkret nachweisbare Mehraufwand zu prüfen.
Deshalb müssen Vertrag, vereinbarter Leistungsumfang, tatsächlicher Projektverlauf und geltend gemachter Mehraufwand zusammen betrachtet werden.
Weitere Informationen zur Prüfung von Architektenrechnungen und Honorargutachten finden Sie unter Architektenhonorare nach HOAI.
Typische Fragestellungen bei Bauzeitverlängerungen
Ist die Nachtragsforderung des Architekten berechtigt?
Geprüft wird unter anderem, welche Leistungen ursprünglich vereinbart waren und welche Tätigkeiten durch die verlängerte Projekt- oder Bauzeit tatsächlich zusätzlich entstanden sind.
Kann eine längere Bauüberwachung zusätzlich berechnet werden?
Eine verlängerte Bauzeit kann insbesondere in der Leistungsphase 8 zu zusätzlichem Aufwand führen. Für die Honorarbewertung kommt es jedoch auf den konkreten Vertrag und die tatsächlich erbrachten Leistungen an.
Eine pauschale Gleichsetzung von längerer Bauzeit und höherem Honorar ist nicht ausreichend.
Wie wird zusätzlicher Aufwand nachgewiesen?
Bei der Prüfung können beispielsweise Projektunterlagen, Schriftverkehr, Protokolle, Terminpläne, Tätigkeitsnachweise, Rechnungen und vertragliche Vereinbarungen relevant sein.
Entscheidend ist, ob der geltend gemachte Mehraufwand nachvollziehbar vom ursprünglich geschuldeten Leistungsumfang abgegrenzt und anhand des konkreten Projekt- und Bauablaufs dokumentiert werden kann.
Was gilt bei Planungsänderungen und zusätzlichen Leistungen?
Ändert sich die Planung während des Projekts oder werden zusätzliche Architektenleistungen erforderlich, können weitere Honorarfragen entstehen.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen bereits vereinbarten Grundleistungen, geänderten Leistungen und tatsächlich zusätzlich beauftragten Leistungen.
Wann ist fachliche Unterstützung sinnvoll?
Eine sachverständige Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn
- eine erhebliche Nachtragsforderung wegen Bauzeitverlängerung gestellt wurde,
- die Berechnung des zusätzlichen Honorars nicht nachvollziehbar ist,
- Bauherr und Architekt den Leistungsumfang unterschiedlich bewerten,
- zusätzlicher Zeitaufwand oder verlängerte Bauüberwachung abgerechnet werden,
- eine Architekten-Schlussrechnung streitig ist,
- ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren vorbereitet wird.
Eine frühe Prüfung kann außerdem helfen, die tatsächlich streitigen Positionen von unstreitigen Rechnungsbestandteilen zu trennen.
Prüfung aus Sicht der Architektenhonorare
Im Mittelpunkt steht nicht nur die rechnerische Kontrolle einer Forderung.
Geprüft werden – abhängig vom Einzelfall – insbesondere:
Vertragliche Grundlage
Welche Leistungen und Vergütungsregelungen wurden vereinbart?
Ursprünglicher Leistungsumfang
Welche Tätigkeiten waren bereits vom vereinbarten Architektenhonorar umfasst?
Zusätzliche Leistungen
Welche Leistungen sind tatsächlich über den ursprünglichen Auftrag hinaus entstanden?
Projekt- und Bauzeit
Welche Auswirkungen hatte die Verlängerung konkret auf die Tätigkeit des Architekten?
Nachvollziehbarkeit der Forderung
Ist die Berechnung des verlangten zusätzlichen Honorars fachlich und rechnerisch nachvollziehbar?
Ablauf der Beauftragung
1. Unterlagen übersenden
Für eine erste Einschätzung werden die wesentlichen Unterlagen zum Auftrag und zur strittigen Honorarforderung benötigt.
Dazu gehören je nach Fall beispielsweise Architektenvertrag, Nachträge, Honorarrechnung, Schriftverkehr und relevante Projektunterlagen.
2. Fragestellung festlegen
Vor Beginn der Prüfung wird geklärt, welche konkrete Frage beantwortet werden soll.
Das kann eine einzelne Nachtragsforderung, eine Schlussrechnung oder eine umfassendere Honorarstreitigkeit betreffen.
3. Fachliche Prüfung
Die vorhandenen Unterlagen werden unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen, der HOAI und des dokumentierten Projektverlaufs ausgewertet.
4. Ergebnis
Je nach Aufgabenstellung erfolgt die Bewertung als fachliche Stellungnahme, Rechnungsprüfung oder Honorargutachten.
Häufig gestellte Fragen
- Führt jede Bauzeitverlängerung zu einem höheren Architektenhonorar?
Nein. Entscheidend ist der konkrete Einzelfall. Eine längere Bauzeit allein belegt noch keinen bestimmten zusätzlichen Honoraranspruch.
- Prüfen Sie Nachtragsforderungen von Architekten?
Ja. Geprüft werden können einzelne Nachträge ebenso wie Abschlags- und Schlussrechnungen.
- Können sich auch Architekten an Sie wenden?
Ja. Die Prüfung kann sowohl auf Auftraggeberseite als auch zur fachlichen Bewertung und Aufbereitung von Honoraransprüchen eines Architekturbüros erfolgen.
- Erstellen Sie auch Gutachten für Rechtsanwälte und Gerichte?
Ja. Möglich sind fachliche Stellungnahmen und Honorargutachten für gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen.
- Muss das Bauvorhaben in Hannover liegen?
Nein. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Hannover, der Region Hannover und Niedersachsen. Eine Prüfung von Architektenhonoraren ist abhängig vom Auftrag auch überregional möglich.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Das hängt von der Fragestellung ab. Häufig erforderlich sind Architektenvertrag, Honorarvereinbarungen, Nachträge, Rechnungen, Schriftverkehr sowie Unterlagen zum tatsächlichen Projekt- und Bauablauf.
Architektenhonorar bei Bauzeitverlängerung prüfen lassen
Sie möchten eine Nachtragsforderung, Architektenrechnung oder Schlussrechnung prüfen lassen oder benötigen eine fachliche Bewertung für eine Honorarauseinandersetzung?
Senden Sie die vorhandenen Unterlagen mit einer kurzen Beschreibung der Fragestellung.


