Leistungsstandfeststellung bei Kündigung oder Insolvenz am Bau

Wird ein Bauvertrag gekündigt oder stellt ein Bauunternehmen seine Arbeiten ein, sollte der aktuelle Stand der Bauleistungen zeitnah und nachvollziehbar dokumentiert werden. Wir erfassen die ausgeführten Leistungen, erkennbare Mängel sowie noch offene Arbeiten in Hannover, der Region und Niedersachsen.
Im Bauwesen wird die Leistungsstandfeststellung häufig auch als Bautenstandsfeststellung bezeichnet.
Was ist eine Leistungsstandfeststellung?
Eine Leistungsstandfeststellung dokumentiert den Zustand eines Bauvorhabens zu einem bestimmten Stichtag. Erfasst werden die ausgeführten und noch ausstehenden Leistungen sowie erkennbare Mängel und Schäden. Je nach Auftrag gehören auch Aufmaß, Fotodokumentation und der Abgleich mit Plänen oder Leistungsverzeichnissen dazu. Das Ergebnis dient als technische Grundlage für die weitere Abwicklung.
Wann wird eine Leistungsstandfeststellung benötigt?
Eine Leistungsstandfeststellung wird häufig erforderlich, wenn die Bauarbeiten vorzeitig enden oder zwischen den Vertragsparteien Unklarheit über den erreichten Stand besteht.
Insolvenz eines Bauunternehmens
Die ausführende Firma stellt ihre Tätigkeit ein oder kann das Bauvorhaben nicht mehr vertragsgemäß fortführen.
Insolvenz eines Bauträgers
Das Bauvorhaben bleibt unvollendet und der tatsächliche Bautenstand muss gegenüber Zahlungen und vertraglichen Leistungen abgegrenzt werden.
Kündigung durch den Auftraggeber
Nach einer Kündigung ist festzustellen, welche Leistungen bis zum maßgeblichen Stichtag tatsächlich ausgeführt wurden.
Kündigung durch den Auftragnehmer
Beendet das Unternehmen den Vertrag, müssen vorhandene Leistungen, offene Arbeiten und mögliche Mängel nachvollziehbar erfasst werden.
Streit über Ausführung oder Abrechnung
Unterschiedliche Auffassungen über Mengen, Fertigstellungsgrad, Ausführungsqualität oder Vergütung können eine unabhängige Dokumentation erforderlich machen.
Baustopp oder Wechsel der Baufirma
Vor der Fortführung durch ein anderes Unternehmen sollte der vorhandene Zustand gesichert und von späteren Leistungen abgegrenzt werden.
Was wird bei der Leistungsstandfeststellung dokumentiert?
Je nach Erfordernis werden insbesondere
- bereits ausgeführte und noch offene Leistungen,
- der Fertigstellungsgrad einzelner Gewerke,
- erkennbare Mängel und Schäden,
- Mengen und Aufmaße, soweit erforderlich,
- Abweichungen von Plänen, Leistungsverzeichnissen oder vereinbarten Leistungen sowie
- gefährdete oder vor einer Fortführung zu sichernde Bauteile dokumentiert.

Ziel ist eine nachvollziehbare Abgrenzung des vorhandenen Bau- und Leistungsstands zu einem bestimmten Stichtag.
Wann sollte eine Sachverständige hinzugezogen werden?
Eine sachverständige Leistungsstandfeststellung ist insbesondere sinnvoll:unmittelbar nach einer Kündigung oder einem unerwarteten Baustopp,
- bei drohender oder eingetretener Insolvenz eines Bauunternehmens,
- bevor ein anderes Unternehmen die Arbeiten fortführt,
- wenn Streit über ausgeführte Leistungen, Mängel oder Rechnungen besteht,
- bevor Bauteile verändert, zurückgebaut oder durch weitere Arbeiten verdeckt werden.

Wie läuft eine Begutachtung ab?

1. Auftrag und Unterlagen
Abstimmung der Fragestellung sowie Sichtung von Bauvertrag, Plänen, Leistungsverzeichnis, Rechnungen und Nachträgen.
2. Ortstermin
Besichtigung des Bauvorhabens und systematische Aufnahme des vorhandenen Leistungs- und Bauzustands.
3. Dokumentation und Abgleich
Fotodokumentation, gegebenenfalls Aufmaß sowie Vergleich der ausgeführten Arbeiten mit den verfügbaren Vertragsunterlagen.
4. Schriftliche Ausarbeitung
Nachvollziehbare Darstellung der ausgeführten, mangelhaften und noch offenen Leistungen entsprechend dem vereinbarten Auftragsumfang.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Leistungsstand und Bautenstand?
Der Bautenstand beschreibt den sichtbaren Baufortschritt. Bei der Leistungsstandfeststellung werden die vorhandenen Arbeiten zusätzlich den vertraglich vereinbarten Leistungen zugeordnet. In der Praxis werden beide Begriffe häufig ähnlich verwendet.
- Wann sollte die Dokumentation erfolgen?
Möglichst zeitnah nach Kündigung, Baustopp oder Bekanntwerden der Insolvenz. Vor einer Fortführung, Veränderung oder Beseitigung von Bauteilen sollte der vorhandene Zustand gesichert sein.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, Pläne, Nachträge, Rechnungen, Zahlungsübersichten, Protokolle und vorhandene Baustellenfotos. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Auftrag ab.
- Werden auch Mängel und Restleistungen erfasst?
Ja. Je nach Aufgabenstellung werden erkennbare Mängel, Beschädigungen, unfertige Bauteile und noch ausstehende Leistungen dokumentiert. Verdeckte Bauteile können nur beurteilt werden, soweit sie zugänglich oder durch Unterlagen nachvollziehbar sind.
- Ersetzt die Leistungsstandfeststellung eine rechtliche Beratung?
Nein. Das Gutachten stellt technische Tatsachen und den festgestellten Zustand dar. Die rechtliche Bewertung einer Kündigung, Insolvenz, Vergütungsforderung oder Haftung sollte durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
- Ist eine Leistungsstandfeststellung auch außerhalb der Region Hannover möglich?
Ja. Wir arbeiten auch überregional.
Leistungsstand zeitnah dokumentieren lassen
Nach einer Kündigung, Insolvenz oder längeren Bauunterbrechung kann sich der Zustand der Baustelle schnell verändern. Eine frühzeitige Dokumentation erleichtert die Abgrenzung zu später ausgeführten Arbeiten.
Wir unterstützen private Bauherren, Wohnungseigentümer, Vermieter, Unternehmen, Versicherungen und Rechtsanwälte bei Leistungsstandfeststellungen in Hannover, der Region Hannover und Niedersachsen.
Für eine erste Einschätzung genügen eine kurze Beschreibung des Anlasses, der Standort des Bauvorhabens und – soweit vorhanden – Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, aktuelle Rechnungen und Baustellenfotos.


