Architektin erstellt eine Architektenrechnung anhand von Bauplänen und Vertragsunterlagen

Architektenrechnung erstellen lassen – HOAI-konforme Honorarabrechnung


Architektenrechnungen fachgerecht erstellen lassen


Wir unterstützen Architekturbüros bei der Erstellung prüfbarer und nachvollziehbarer Architektenrechnungen auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und der übermittelten Projektunterlagen.



Fehler in der Rechnung können zu Rückfragen, Verzögerungen oder Honorarstreitigkeiten führen. Wir unterstützen Architekturbüros bei der Erstellung nachvollziehbarer und HOAI-konformer Architektenrechnungen.

Architektenrechnung professionell vorbereiten


Die Erstellung einer Architektenrechnung erfordert weit mehr als das Zusammenstellen einzelner Leistungsphasen. Vertragsgrundlagen, beauftragte Leistungen, anrechenbare Kosten und bereits geleistete Abschlagszahlungen müssen korrekt berücksichtigt werden.

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Architektin unterstützen wir Architekturbüros bei der Erstellung nachvollziehbarer und fachlich fundierter Honorarabrechnungen.

Prüfung einer digitalen HOAI-Honorarberechnung im Architekturbüro

Typische Fragestellungen



Eine Unterstützung kann unter anderem sinnvoll sein, wenn


  • eine Schlussrechnung erstellt werden soll,
  • Unsicherheiten bei der Anwendung der HOAI bestehen,
  • mehrere Nachträge berücksichtigt werden müssen,
  • Leistungen außerhalb des ursprünglichen Vertrags abgerechnet werden sollen,
  • der Auftraggeber die Rechnung nachvollziehen können soll,
  • bereits ein Honorarstreit absehbar ist.

Welche Leistungen übernehmen wir?



Je nach Auftrag unterstützen wir beispielsweise bei


  • Erstellung von Abschlagsrechnungen
  • Erstellung von Schlussrechnungen
  • Berechnung der anrechenbaren Kosten
  • Berücksichtigung von Nachträgen
  • Prüfung der Vertragsgrundlagen
  • nachvollziehbarer Darstellung der Honorarberechnung
  • Aufbereitung der Honorargrundlagen für außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzungen


Wann ist eine externe Honorarabrechnung sinnvoll?


Eine externe Unterstützung kann insbesondere dann sinnvoll sein,


  • wenn personelle Kapazitäten fehlen,
  • bei größeren oder komplexen Bauvorhaben,
  • vor der Erstellung einer Schlussrechnung,
  • bei langjährigen Projekten,
  • wenn bereits Rückfragen oder Einwendungen des Auftraggebers vorliegen,
  • zur Vorbereitung eines möglichen gerichtlichen Verfahrens. 

Ablauf der Beauftragung



1. Unterlagen übermitteln

Sie übersenden den Architektenvertrag sowie die für die Honorarberechnung erforderlichen Unterlagen.

2. Prüfung der Grundlagen

Die Vertragsunterlagen und die Honorargrundlagen werden ausgewertet.

3. Erstellung der Honorarabrechnung

Auf Grundlage der vorliegenden Informationen wird eine prüfbare und nachvollziehbare Architektenrechnung erstellt.

4. Übergabe

Sie erhalten die fertige Honorarabrechnung einschließlich einer transparenten Berechnung.

Baupläne, Taschenrechner und Honorarberechnung für eine Architektenrechnung
Baupläne, Taschenrechner und Honorarberechnung für eine Architektenrechnung
Gesetzestexte und Erstellung von Honorargutachten

Häufig gestellte Fragen


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel werden der Architektenvertrag, Nachträge, bisherige Rechnungen sowie Angaben zu den anrechenbaren Kosten benötigt.


  • Erstellen Sie auch Schlussrechnungen?

Ja. Wir unterstützen sowohl bei Abschlags- als auch bei Schlussrechnungen.


  • Arbeiten Sie ausschließlich nach der HOAI?

Die Honorarabrechnung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den jeweils maßgeblichen rechtlichen Grundlagen.


  • Unterstützen Sie auch bei laufenden Honorarstreitigkeiten?

Ja. Neben der Erstellung von Honorarabrechnungen unterstützen wir auch bei der fachlichen Prüfung bestehender Rechnungen sowie bei Honorarstreitigkeiten.


  • Können auch ältere oder bereits abgeschlossene Projekte abgerechnet werden?

Ja. Auch bei bereits abgeschlossenen oder länger laufenden Projekten kann eine Honorarabrechnung erstellt werden. Voraussetzung ist, dass die vertraglichen Grundlagen, die erbrachten Leistungen und die maßgeblichen Kosten ausreichend nachvollzogen werden können.


  • Arbeiten Sie auch für Architekturbüros außerhalb der Region Hannover?

Ja. Die Erstellung einer Honorarabrechnung kann in vielen Fällen anhand digital übermittelter Unterlagen erfolgen.

Architektenrechnung erstellen lassen

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung einer Abschlags- oder Schlussrechnung?



Senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihres Projekts sowie die vorhandenen Vertrags- und Projektunterlagen. Anschließend prüfen wir, welche weiteren Informationen für die Honorarabrechnung erforderlich sind und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können.

Jede Honorarabrechnung wird individuell auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vertrags- und Projektunterlagen erstellt. Eine pauschale Berechnung ohne vorherige Prüfung der maßgeblichen Honorargrundlagen erfolgt nicht.