Sachverständige bearbeitet ein HOAI-Gutachten anhand von Vertrags- und Projektunterlagen

HOAI-Gutachten zur Bewertung von Architektenhonoraren


Architektenhonorare unabhängig und nachvollziehbar bewerten

Bei Streitigkeiten über Architektenhonorare müssen Verträge, Leistungen und Berechnungsgrundlagen fachlich eingeordnet werden. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstelle ich Gutachten und Stellungnahmen für Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherungen, Unternehmen und private Auftraggeber.

HOAI-Gutachten und Honorargutachten


Ein HOAI-Gutachten untersucht, ob ein Architektenhonorar auf Grundlage des Vertrages, der erbrachten Leistungen und der maßgeblichen Honorargrundlagen nachvollziehbar berechnet wurde.

Die HOAI kann dabei als Grundlage einer Honorarvereinbarung und zur Berechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen herangezogen werden. Entscheidend ist jedoch stets der konkrete Vertrag und die für das jeweilige Projekt maßgebliche Rechtslage.

Das Gutachten stellt die geprüften Grundlagen, die fachliche Bewertung und das Ergebnis nachvollziehbar und verständlich dar.


Welche Gutachten werden erstellt?


Privatgutachten

Ein Privatgutachten wird von einer Partei außerhalb eines gerichtlichen Auftrags beauftragt. Es kann zur Einschätzung der eigenen Position, zur Vorbereitung einer außergerichtlichen Einigung oder zur Unterstützung eines Rechtsanwalts dienen.


Gerichtsgutachten

Bei einer Beauftragung durch ein Gericht werden die im Beweisbeschluss gestellten Fragen unabhängig beantwortet. Umfang und Gegenstand der Untersuchung richten sich nach dem gerichtlichen Auftrag.


Fachliche Stellungnahmen

Nicht in jedem Fall ist ein umfassendes Gutachten erforderlich. Für klar abgegrenzte Fragen kann eine schriftliche Stellungnahme die wirtschaftlichere Lösung sein.

Baupläne und Honorarunterlagen zur Prüfung eines Architektenhonorars

Typische Fragestellungen


Ein Honorargutachten kann unter anderem folgende Fragen behandeln:


  • Welche Leistungen wurden vertraglich vereinbart?
  • Welche Leistungen wurden tatsächlich erbracht?
  • Sind die abgerechneten Leistungsphasen nachvollziehbar?
  • Welche Kosten sind für die Honorarermittlung maßgeblich?
  • Wurde die Honorarzone zutreffend eingeordnet?
  • Sind Umbau- oder Modernisierungszuschläge begründet?
  • Wie sind Nachträge und geänderte Leistungen zu bewerten?
  • Wurden bereits geleistete Abschlagszahlungen berücksichtigt?
  • Ist die Schlussrechnung fachlich und rechnerisch nachvollziehbar?
  • Welche Honorarregelung gilt für den betreffenden Vertrag?

Was wird bei einem HOAI-Gutachten geprüft?



Der genaue Prüfungsumfang richtet sich nach dem Auftrag und den gestellten Fragen. Je nach Sachverhalt werden insbesondere betrachtet:

  • Architekten- oder Ingenieurvertrag
  • Honorarvereinbarungen und Nachträge
  • Leistungsbild und Leistungsumfang
  • erbrachte und nicht erbrachte Leistungen
  • anrechenbare Kosten
  • Honorarzone
  • Honorarsatz oder vereinbartes Honorar
  • Umbau- und Modernisierungszuschläge
  • mitverarbeitete Bausubstanz
  • Nebenkosten
  • Abschlags- und Schlussrechnungen
  • bereits geleistete Zahlungen
Sachverständige prüft eine digitale Honorarberechnung

Die HOAI enthält hierfür unter anderem Regelungen zu anrechenbaren Kosten, Honorarzonen, Honorargrundlagen, Leistungsänderungen, Nebenkosten und Abschlagszahlungen.


Wann ist ein Honorargutachten sinnvoll?

Vertragsunterlagen und Berechnungen für ein Honorargutachten

Fachliche Unterstützung ist insbesondere sinnvoll,


  • wenn ein Honorarstreit bereits besteht,
  • wenn eine außergerichtliche Einigung vorbereitet werden soll,
  • wenn eine Architektenrechnung nicht nachvollziehbar ist,
  • wenn erhebliche Nachforderungen gestellt werden,
  • wenn Uneinigkeit über erbrachte Leistungen besteht,
  • wenn ein Rechtsanwalt eine fachliche Bewertung benötigt,
  • wenn ein Gericht Beweisfragen zum Architektenhonorar stellt,
  • wenn eine Versicherung den Sachverhalt prüfen lassen möchte.

Aufträge bearbeite ich in Hannover, der Region Hannover und in Niedersachsen. Da viele Unterlagen digital ausgewertet werden können, ist eine Beauftragung auch überregional möglich.


Nicht jede Abweichung ist ein Abrechnungsfehler


Eine hohe Honorarforderung ist nicht automatisch unberechtigt. Ebenso ist eine rechnerisch korrekt wirkende Rechnung nicht zwangsläufig fachlich vollständig nachvollziehbar.

Für die Bewertung kommt es auf das Zusammenspiel von Vertrag, Leistungsumfang, Projektverlauf und Honorarermittlung an. Eine pauschale Einschätzung allein anhand des Rechnungsbetrags ist daher nicht möglich.

Ablauf der Beauftragung


1. Anfrage und Aufgabenstellung

Sie schildern den Sachverhalt und teilen mit, welche Fragen geklärt werden sollen.


2. Sichtung der Unterlagen

Verträge, Rechnungen, Nachträge und weitere Projektunterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit und Verwertbarkeit geprüft.


3. Festlegung des Prüfungsumfangs

Auf Grundlage der Aufgabenstellung wird festgelegt, ob eine Stellungnahme, ein Privatgutachten oder eine weitergehende Untersuchung erforderlich ist.


4. Fachliche Auswertung

Die Vertrags- und Honorargrundlagen sowie die dokumentierten Leistungen werden untersucht und fachlich bewertet.


5. Schriftliches Ergebnis

Sie erhalten eine nachvollziehbare Stellungnahme oder ein Gutachten mit Darstellung der geprüften Grundlagen und der Ergebnisse.

Häufig gestellte Fragen


  • Was ist der Unterschied zwischen einer Rechnungsprüfung und einem Honorargutachten?

Bei einer Rechnungsprüfung steht die fachliche und rechnerische Kontrolle einer konkreten Abrechnung im Vordergrund. Ein Honorargutachten behandelt in der Regel weitergehende Fragen und dokumentiert Grundlagen, Prüfung und Ergebnis ausführlicher.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel werden der Architektenvertrag, Honorarvereinbarungen, Nachträge, Abschlags- und Schlussrechnungen sowie Unterlagen zu den erbrachten Leistungen und den maßgeblichen Kosten benötigt.


  • Kann ein Gutachten auch vor einem Gerichtsverfahren erstellt werden?

Ja. Ein Privatgutachten kann helfen, die eigene Position fachlich einzuschätzen und eine außergerichtliche Klärung vorzubereiten. Es ersetzt jedoch keine Rechtsberatung.


  • Arbeiten Sie direkt für Gerichte?

Ja. Bei gerichtlicher Beauftragung erfolgt die Bearbeitung entsprechend dem Beweisbeschluss und den Vorgaben des Gerichts.


  • Prüfen Sie auch ältere Verträge?

Ja. Maßgeblich ist, welche vertraglichen Vereinbarungen und rechtlichen Regelungen für den jeweiligen Zeitraum gelten. Dafür müssen die Vertrags- und Projektunterlagen ausreichend nachvollziehbar sein.


  • Ist eine Bearbeitung außerhalb Hannovers möglich?

Ja. Viele Honorarsachverhalte können anhand digital übermittelter Unterlagen geprüft werden. Aufträge sind daher auch außerhalb von Hannover und Niedersachsen möglich.

HOAI-Gutachten anfragen


Sie benötigen ein Gutachten oder eine fachliche Stellungnahme zu einem Architektenhonorar?

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, die konkrete Aufgabenstellung und die vorhandenen Vertrags- und Abrechnungsunterlagen.

Anschließend prüfen wir, welche weiteren Unterlagen benötigt werden und welcher Bearbeitungsumfang sachgerecht ist.

Jeder Auftrag wird anhand des konkreten Vertrages und der vorliegenden Projektunterlagen geprüft. Eine pauschale Bewertung ohne Untersuchung der maßgeblichen Honorargrundlagen erfolgt nicht.