Bauvertrag gekündigt – Leistungsstand und Mängel beweissicher dokumentieren
Nach der Kündigung eines Bauvertrags sollte der Zustand der Baustelle zeitnah festgehalten werden. Ausgeführte Leistungen, offene Arbeiten und erkennbare Mängel müssen dokumentiert sein, bevor Bauteile verändert oder die Arbeiten durch ein anderes Unternehmen fortgeführt werden.
Was ist nach der Kündigung zu dokumentieren?
Die Leistungsstandfeststellung erfasst, welche vertraglich vereinbarten Bauleistungen bis zum Kündigungsstichtag ausgeführt wurden. Ergänzend können erkennbare Mängel, Schäden und noch offene Arbeiten dokumentiert werden. Je nach Auftrag gehören Fotodokumentation, Aufmaß und der Abgleich mit Plänen oder Leistungsverzeichnissen dazu. Das Ergebnis schafft eine technische Grundlage für Abrechnung und weitere Beweisführung.

Nach der Kündigung eines Bauvertrags sollte der Zustand der Baustelle zeitnah festgehalten werden. Ausgeführte Leistungen, offene Arbeiten und erkennbare Mängel sollten dokumentiert sein, bevor Bauteile verändert oder die Arbeiten durch ein anderes Unternehmen fortgeführt werden. Die rechtliche Wirksamkeit und die Folgen der Kündigung sollten durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.
Wann sollte eine Sachverständige hinzugezogen werden?

Eine sachverständige Dokumentation ist insbesondere sinnvoll:
- unmittelbar nach der Kündigung und vor Veränderungen an der Baustelle,
- wenn Uneinigkeit über den Umfang der ausgeführten Leistungen besteht,
- wenn erkennbare Mängel oder Schäden vorhanden sind,
- bevor eine andere Baufirma die Arbeiten übernimmt,
- wenn die Feststellungen für Abrechnung oder Rechtsstreit benötigt werden.
Details zum Leistungsumfang finden Sie unter Leistungsstandfeststellung bei Kündigung oder Insolvenz.
Wie läuft eine Begutachtung ab?
1. Unterlagen prüfen
Sichtung von Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Plänen, Rechnungen, Zahlungsübersichten und Nachträgen.
2. Bautenstand aufnehmen
Besichtigung und systematische Dokumentation der vorhandenen Bauleistungen bei einem Ortstermin.
3. Leistungen abgrenzen
Erfassung ausgeführter, mangelhafter und noch ausstehender Arbeiten. Bei Bedarf erfolgt ein Aufmaß.
4. Ergebnisse dokumentieren
Schriftliche und fotografische Darstellung als technische Grundlage für die weitere Abstimmung mit Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter oder Folgeunternehmen.

Häufig gestellte Fragen
Muss der Leistungsstand nach einer Kündigung gemeinsam festgestellt werden?
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund sieht § 648a Abs. 4 BGB auf Verlangen einer Vertragspartei eine gemeinsame Feststellung des Leistungsstands vor. Welche Regelung im konkreten Vertrags- und Kündigungsfall gilt, sollte rechtlich geprüft werden. Eine sachverständige Begleitung unterstützt die nachvollziehbare technische Erfassung.
Werden bei der Leistungsstandfeststellung automatisch auch Mängel erfasst?
Nicht zwingend. Die gesetzliche Leistungsstandfeststellung dient vorrangig der mengenmäßigen Erfassung der ausgeführten Leistungen. Die Dokumentation und Bewertung von Mängeln sollte deshalb ausdrücklich Bestandteil des Sachverständigenauftrags sein.
Ist die Leistungsstandfeststellung eine Abnahme?
Nein. Die Feststellung des Leistungsstands ist grundsätzlich nicht mit einer Abnahme gleichzusetzen. Ob zusätzlich eine Abnahme verlangt oder durchgeführt werden sollte, ist rechtlich zu prüfen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, Pläne, Nachträge, Rechnungen, Zahlungsübersichten, Protokolle, Schriftverkehr und vorhandene Baustellenfotos.
Kann die neue Baufirma unmittelbar weiterarbeiten?
Vor Beginn der weiteren Arbeiten sollten der vorhandene Leistungsstand und erkennbare Mängel dokumentiert sein. Anderenfalls kann die spätere Abgrenzung zwischen den Leistungen der bisherigen und der neuen Firma erschwert werden. Die vertragliche Situation sollte zuvor rechtlich geprüft werden.
Zustand der Baustelle rechtzeitig sichern
Nach einer Kündigung kann sich der vorhandene Zustand durch Witterung, Rückbau oder die Fortführung der Arbeiten schnell verändern. Eine frühzeitige Dokumentation erleichtert die Abgrenzung von Leistungen, Mängeln und Verantwortungsbereichen.
Wir unterstützen private Bauherren, Wohnungseigentümer, Vermieter, Unternehmen, Versicherungen und Rechtsanwälte bei Leistungsstandfeststellungen in Hannover, der Region Hannover und Niedersachsen.
Für eine erste Einschätzung genügen der Anlass, der Standort des Bauvorhabens und – soweit vorhanden – Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, aktuelle Rechnungen und Baustellenfotos.



