
Sie möchten eine Architektenrechnung prüfen lassen?
Ist Ihre Architektenrechnung nachvollziehbar?
Nicht jede Architektenrechnung ist fehlerhaft – aber nicht jede Rechnung ist auch vollständig oder nachvollziehbar. Eine fachliche Prüfung schafft Klarheit über die Honorarberechnung und die zugrunde liegenden Vertragsvereinbarungen.
Wann sollte eine Architektenrechnung geprüft werden?
- Die Rechnung ist höher als erwartet.
- Einzelne Positionen sind nicht nachvollziehbar.
- Nachträge wurden berechnet.
- Die Schlussrechnung weicht deutlich von bisherigen Abschlagsrechnungen ab.
- Es besteht Uneinigkeit über den Leistungsumfang.
Architektenhonorare richten sich nicht allein nach der Höhe der Baukosten. Entscheidend sind unter anderem die vertraglichen Vereinbarungen, der Leistungsumfang, die anrechenbaren Kosten sowie die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Eine fachliche Prüfung ermöglicht es, die Honorarabrechnung nachvollziehbar zu bewerten und mögliche Unstimmigkeiten zu erkennen.
Nach der Prüfung wissen Sie, ob die Honorarabrechnung nachvollziehbar ist, welche Punkte überprüft werden sollten und ob sich aus fachlicher Sicht Unstimmigkeiten ergeben.
Typische Fragestellungen
Eine Prüfung der Architektenrechnung kann sinnvoll sein, wenn
- die Rechnung unerwartet hoch ausfällt,
- einzelne Positionen nicht nachvollziehbar sind,
- Zweifel an der Honorarberechnung bestehen,
- eine Schlussrechnung geprüft werden soll,
- Nachträge berücksichtigt wurden,
- ein Honorarstreit droht oder bereits besteht.
Was wird geprüft?
Je nach Auftrag umfasst die Prüfung unter anderem
- die vertraglichen Grundlagen,
- den vereinbarten Leistungsumfang,
- die Honorarermittlung,
- die anrechenbaren Kosten,
- Abschlagszahlungen,
- Nachträge,
- die Schlussrechnung,
- die rechnerische Nachvollziehbarkeit der Honorarabrechnung.
Wann ist eine fachliche Prüfung sinnvoll?
Eine unabhängige Prüfung empfiehlt sich insbesondere
- vor Begleichung einer Schlussrechnung,
- bei Unstimmigkeiten zwischen Auftraggeber und Architekt,
- im Rahmen außergerichtlicher Auseinandersetzungen,
- zur Vorbereitung gerichtlicher Verfahren,
- wenn Versicherungen oder Rechtsanwälte eine fachliche Einschätzung benötigen.
Ablauf der Beauftragung
1. Unterlagen übermitteln
Sie stellen den Architektenvertrag, die Honorarrechnung und weitere relevante Unterlagen zur Verfügung.
2. Prüfung
Die Vertragsgrundlagen und die Honorarabrechnung werden fachlich ausgewertet.
3. Bewertung
Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und erläutert.
4. Ergebnis
Sie erhalten eine fachliche Einschätzung der Honorarabrechnung sowie – je nach Auftrag – eine schriftliche Stellungnahme oder ein Gutachten.
Nicht jede hohe Architektenrechnung ist fehlerhaft
Eine hohe Architektenrechnung bedeutet nicht automatisch, dass das Honorar falsch berechnet wurde. Ebenso kann eine niedrige Rechnung Fehler enthalten. Entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen, die tatsächlich erbrachten Leistungen sowie die Grundlagen der Honorarermittlung.
Häufig gestellte Fragen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel werden der Architektenvertrag, die Honorarrechnung, Nachträge sowie vorhandene Projektunterlagen benötigt.
- Wird die gesamte Rechnung geprüft?
Ja. Je nach Auftrag werden sowohl die rechnerische Honorarermittlung als auch die vertraglichen Grundlagen berücksichtigt.
- Prüfen Sie auch Schlussrechnungen?
Ja. Abschlags- und Schlussrechnungen können gleichermaßen geprüft werden.
- Arbeiten Sie auch für Rechtsanwälte und Gerichte?
Ja. Zu den Auftraggebern gehören unter anderem Rechtsanwälte, Gerichte, Unternehmen und private Bauherren.
- Ist eine Prüfung auch außerhalb der Region Hannover möglich?
Ja. Viele Honorarprüfungen können anhand digital übermittelter Unterlagen durchgeführt werden.
Architektenrechnung prüfen lassen
Sie möchten eine Architektenrechnung prüfen lassen oder haben Fragen zur Honorarabrechnung?
Senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens sowie die vorhandenen Vertrags- und Projektunterlagen. Anschließend prüfen wir, welche Unterlagen für eine fachliche Bewertung erforderlich sind und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können.
Jede Prüfung erfolgt auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vertrags- und Projektunterlagen. Eine pauschale Beurteilung ohne Prüfung der maßgeblichen Honorargrundlagen erfolgt nicht.
Sie sind unsicher, ob eine Prüfung in Ihrem Fall sinnvoll ist? Gern klären wir dies unverbindlich anhand einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens.


