
Baufirma oder Bauträger insolvent – warum der Bautenstand sofort festgestellt werden sollte
Kommt es während der Bauzeit zu einer Insolvenz, sollte der vorhandene Bautenstand zeitnah dokumentiert werden. Ausgeführte Leistungen, erkennbare Mängel und offene Arbeiten müssen feststehen, bevor sich die Baustelle verändert oder ein anderes Unternehmen weiterarbeitet.
Baufirma insolvent – was ist jetzt zu tun?
Bei einer drohenden oder eingetretenen Insolvenz sollten die rechtliche Situation und der vorhandene Bautenstand getrennt geprüft werden.
Die vertragliche und insolvenzrechtliche Situation sollte durch einen Rechtsanwalt geklärt werden. Parallel sollte der aktuelle Bauzustand dokumentiert werden, bevor Bauteile verändert, Arbeiten fortgeführt oder andere Unternehmen beauftragt werden.
Eine Bautenstandsfeststellung erfasst insbesondere die ausgeführten Leistungen, erkennbare Mängel und noch offene Arbeiten.
Was bedeutet die Insolvenz für das Bauvorhaben?

Bei einer Insolvenz kann das Bauvorhaben zum Stillstand kommen oder nur eingeschränkt fortgeführt werden. Welche Folgen entstehen, hängt unter anderem vom Vertrag, vom Stand des Insolvenzverfahrens und vom erreichten Bautenstand ab.
Eine technische Bestandsaufnahme zeigt, welche Leistungen vorhanden und welche Arbeiten noch offen sind. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung.
Typische Risiken und Schäden
Welche Probleme können durch einen Baustillstand entstehen?
Die Bautenstandsfeststellung dokumentiert nicht nur den Baufortschritt. Sie erfasst auch erkennbare Mängel, gefährdete Bauteile und offene Leistungen.
Unklarer Leistungsstand
Ohne genaue Dokumentation lässt sich später nur schwer feststellen, welche Leistungen tatsächlich ausgeführt wurden.
Überzahlungen
Die geleisteten Abschlagszahlungen können höher sein als der Wert der erkennbar ausgeführten Bauleistungen.
Verdeckte Baumängel
Mängel können durch weitere Arbeiten überdeckt werden und sind später nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand feststellbar.
Feuchtigkeits- und Witterungsschäden
Offene Dächer, Fassaden oder Fensteranschlüsse können bei längerem Baustillstand Niederschlagswasser eindringen lassen.
Beschädigte Baustoffe
Ungeschützte Dämmstoffe, Trockenbauplatten, Estriche oder technische Bauteile können durch Feuchtigkeit und Witterung Schaden nehmen.
Fehlende Leistungsabgrenzung
Beginnt eine neue Firma mit der Arbeit, ist später möglicherweise unklar, welches Unternehmen welche Leistung oder welchen Mangel verursacht hat.
Wann ist eine sachverständige Bautenstandsfeststellung sinnvoll?
Eine sachverständige Bautenstandsfeststellung ist insbesondere sinnvoll:
- wenn die Baustelle unerwartet stillsteht,
- sobald eine drohende oder eingetretene Insolvenz bekannt wird,
- bevor ein anderes Unternehmen die Arbeiten übernimmt,
- wenn Zahlungen und Baufortschritt nicht übereinstimmen,
- bevor mangelhafte oder unfertige Bauteile verändert oder zurückgebaut werden.

Weitere Informationen zur Zustandsfeststellung und Beweissicherung bei Gebäudeschäden finden Sie hier.
Häufige Warnzeichen
Woran kann sich eine drohende Insolvenz zeigen?
Einzelne Verzögerungen bedeuten nicht automatisch, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Treten mehrere Auffälligkeiten gleichzeitig auf, sollte die Situation jedoch geprüft werden.
Stillstand auf der Baustelle
Die Arbeiten werden ohne nachvollziehbaren Grund unterbrochen oder nur noch unregelmäßig fortgeführt.
Weniger Personal und Material
Auf der Baustelle sind deutlich weniger Mitarbeiter tätig. Bereits angekündigte Materiallieferungen bleiben aus.
Ausbleibende Nachunternehmer
Beauftragte Handwerksbetriebe erscheinen nicht mehr oder brechen ihre Arbeiten kurzfristig ab.
Ungewöhnliche Zahlungsforderungen
Das Unternehmen verlangt zusätzliche Vorauszahlungen oder Zahlungen, die nicht zum erreichten Baufortschritt passen.
Nachlassende Ausführungsqualität
Arbeiten werden zunehmend provisorisch, unvollständig oder erkennbar unter Zeit- und Kostendruck ausgeführt.
Fehlende Erreichbarkeit
Ansprechpartner reagieren nicht mehr, Termine werden wiederholt abgesagt und zugesagte Unterlagen nicht vorgelegt.
Wie läuft eine Begutachtung ab?

1. Unterlagen prüfen
Sichtung von Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Plänen, Rechnungen, Zahlungsübersichten und Nachträgen.
2. Bautenstand aufnehmen
Besichtigung und systematische Dokumentation der vorhandenen Bauleistungen bei einem Ortstermin.
3. Leistungen abgrenzen
Erfassung ausgeführter, mangelhafter und noch ausstehender Arbeiten. Bei Bedarf erfolgt ein Aufmaß.
4. Ergebnisse dokumentieren
Schriftliche und fotografische Darstellung als technische Grundlage für die weitere Abstimmung mit Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter oder Folgeunternehmen.
Häufig gestellte Fragen
Was sollte ich zuerst tun, wenn die Baufirma insolvent ist?
Lassen Sie die vertragliche und insolvenzrechtliche Situation durch einen Rechtsanwalt prüfen. Parallel sollte der vorhandene Bautenstand gesichert werden. Zahlungen, Kündigungen oder die Beauftragung anderer Unternehmen sollten nicht ohne vorherige Prüfung erfolgen.
Wo kann ich ein Insolvenzverfahren überprüfen?
Veröffentlichte Insolvenzverfahren können über das gemeinsame Insolvenzportal der Bundesländer recherchiert werden. Das Fehlen einer Veröffentlichung schließt wirtschaftliche Schwierigkeiten oder einen noch nicht veröffentlichten Insolvenzantrag jedoch nicht aus.
Was ist der Unterschied zwischen Baufirma und Bauträger?
Eine Baufirma errichtet das Gebäude in der Regel auf dem Grundstück des Auftraggebers. Beim Bauträgermodell gehören Grundstück und Bauwerk zunächst dem Bauträger. Deshalb können sich bei einer Bauträgerinsolvenz zusätzliche rechtliche und wirtschaftliche Fragen ergeben.
Kann ich sofort eine andere Baufirma beauftragen?
Das sollte vorher rechtlich geprüft werden. Außerdem sollte der vorhandene Zustand dokumentiert sein, bevor ein Folgeunternehmen Bauteile verändert, Leistungen ergänzt oder Mängel beseitigt.
Bautenstand vor Veränderungen sichern
Bei einer Insolvenz ist eine zeitnahe und nachvollziehbare Dokumentation besonders wichtig. Sie schafft eine technische Grundlage für die Abgrenzung von Zahlungen, Restleistungen und erkennbaren Mängeln.
Wir unterstützen private Bauherren, Wohnungseigentümer, Vermieter, Unternehmen, Versicherungen und Rechtsanwälte bei Bautenstandsfeststellungen in Hannover, der Region Hannover und Niedersachsen.


