Schreibtisch mit Bauhelm und Plänen sowie Gesetzestexten zur Prüfung von Architektenrechnungen

Architektenhonorare nach HOAI – Honorargutachten und Prüfung von Architektenrechnungen



Die Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen ist häufig Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggebern und Planern. Unklare Leistungsumfänge, Nachträge, Honorarzonen oder anrechenbare Kosten können zu erheblichen Abweichungen bei der Honorarberechnung führen.


MK Architekten – Ingenieure – Sachverständige unterstützt private und öffentliche Auftraggeber, Unternehmen, Architekten, Rechtsanwälte und Gerichte bei der Prüfung und Bewertung von Architektenhonoraren nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Wir erstellen unabhängige Honorargutachten und prüfen Architektenrechnungen fachlich nachvollziehbar und objektiv.

Prüfung von Architektenrechnungen

Eine Architektenrechnung sollte nachvollziehbar und entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie den Vorgaben der HOAI erstellt werden.

Wir prüfen unter anderem:


Ziel ist eine transparente und nachvollziehbare Bewertung der abgerechneten Leistungen.

Verschiedene Gesetzestexte zur Prüfung von Architektenhonoraren

Honorargutachten nach HOAI

Bei Streitigkeiten über Architektenhonorare erstellen wir unabhängige Honorargutachten. Diese können beispielsweise erforderlich sein bei



Unsere Gutachten erläutern die Honorarermittlung nachvollziehbar und verständlich.

Bewertung erbrachter Architektenleistungen



Nicht jede berechnete Leistungsphase wurde vollständig erbracht.


Wir beurteilen auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen und des tatsächlichen Projektverlaufs, welche Leistungen erbracht wurden und wie diese im Rahmen der Honorarermittlung zu bewerten sind.


Unterstützung für Bauherren, Architekten und Rechtsanwälte



Wir unterstützen unter anderem

  • private Bauherren
  • Unternehmen
  • öffentliche Auftraggeber
  • Architekturbüros
  • Rechtsanwälte
  • Gerichte


bei der fachlichen Bewertung von Architektenhonoraren und Honorarabrechnungen.


Typische Fragestellungen



Wir unterstützen beispielsweise bei folgenden Fragen:

  • Ist die Architektenrechnung korrekt?
  • Wurden die richtigen Leistungsphasen abgerechnet?
  • Sind die anrechenbaren Kosten zutreffend?
  • Ist die Honorarzone richtig gewählt?
  • Wurden Nachträge korrekt berücksichtigt?
  • Entspricht die Schlussrechnung den Vorgaben der HOAI?
  • Welche Vergütung ist für die tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen?
Schreibtisch mit Bauhelm und Plänen sowie Gesetzestexten zur Prüfung von Architektenrechnungen
Erläuterung eines Gutachtens mit Plänen und Ordnern im Vordergrund
Verschiedene Gesetzestexte zur Prüfung von Architektenhonoraren sowie ein Gutachten

Fachliche Qualifikation und Erfahrung


Durch unsere langjährige Tätigkeit als Architekturbüro kennen wir sowohl die Sicht der Auftraggeber als auch die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Honorarermittlung nach HOAI.


Diese praktische Erfahrung ermöglicht eine fachlich fundierte und objektive Bewertung von Architektenrechnungen und Honorarforderungen. Ziel unserer Gutachten ist eine nachvollziehbare und transparente Beurteilung der jeweiligen Honorarabrechnung.


Häufig gestellte Fragen


  • Prüfen Sie auch bereits bezahlte Architektenrechnungen?

Ja. Auch bereits beglichene Rechnungen können nachträglich auf ihre fachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft werden.


  • Erstellen Sie Gutachten für Gerichte?

Ja. Wir erstellen Honorargutachten und gutachterliche Stellungnahmen für Gerichte, Rechtsanwälte, Unternehmen, öffentliche Auftraggeber sowie Privatpersonen.


  • Prüfen Sie nur Schlussrechnungen?

Nein. Wir prüfen sowohl Abschlagsrechnungen als auch Schlussrechnungen sowie einzelne Nachträge oder Honorarermittlungen während laufender Projekte.


  • Arbeiten Sie ausschließlich nach der HOAI?

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Prüfung und Bewertung von Architektenhonoraren nach der HOAI. Darüber hinaus berücksichtigen wir selbstverständlich auch die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien sowie die jeweiligen projektbezogenen Besonderheiten.


  • Welche Fassung der HOAI ist für die Prüfung maßgeblich?

Welche Fassung der HOAI bei der Prüfung eines Architektenhonorars zu berücksichtigen ist, hängt insbesondere vom Zeitpunkt der Beauftragung und den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ab.

Bei älteren Verträgen können daher andere honorarrechtliche Grundlagen maßgeblich sein als bei Verträgen, die unter Geltung der HOAI 2021 geschlossen wurden. Die jeweils maßgebliche Grundlage wird im Rahmen der Prüfung berücksichtigt.


Kontakt


Sie möchten eine Architektenrechnung prüfen lassen oder benötigen ein unabhängiges Honorargutachten nach HOAI?


Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Architektenrechnungen, der Bewertung von Honorarforderungen sowie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.


Nach Eingang Ihrer Anfrage werden zunächst die Fragestellung und die vorhandenen Unterlagen geprüft. Anschließend wird abgestimmt, welcher Prüfungsumfang erforderlich ist und welche weiteren Unterlagen gegebenenfalls benötigt werden.

Erst danach erfolgt die eigentliche Prüfung der Architektenrechnung oder die Erstellung des Honorargutachtens.


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